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   OLG Köln, 15.04.2008 - 24 U 123/07   

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https://dejure.org/2008,14926
OLG Köln, 15.04.2008 - 24 U 123/07 (https://dejure.org/2008,14926)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.04.2008 - 24 U 123/07 (https://dejure.org/2008,14926)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. April 2008 - 24 U 123/07 (https://dejure.org/2008,14926)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines konkludenten Beratungsvertrages bei Beratung eines Kunden durch eine Bank im Zusammenhang mit einer Anlageentscheidung; Schadensersatzplicht bei Beratungsfehlern durch eine zum Zwecke der Anbahnung von Anlagegeschäften gegründete Tochtergesellschaft ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Apollo Media Fonds 3 - S - ProFinanz KölnBonn GmbH, ein Tochterunternehmen der Sparkasse Köln / Bonn, zum Schadensersatz verurteilt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2008 - 24 U 123/07
    Die Beratung muss richtig und sorgfältig, dabei für den Kunden verständlich und vollständig sein, der Berater muss zeitnah über alle Umstände unterrichten, die für das Anlagegeschäft von Bedeutung sind (BGH NJW 1993, 2433f.).

    Hat die Anlagegesellschaft, die von dem Kunden um Beratung angegangen worden ist, das Anlageobjekt in ein von ihr zusammengestelltes Anlageprogramm aufgenommen, so hat sie sich über dessen Güte zu informieren und es einer eigenen Prüfung zu unterziehen (BGHZ 100, 117ff.; NJW 1993, 2433f.).

    Dazu muss sich der Berater selbst aktuelle Informationen über das Anlageobjekt verschaffen (BGH NJW 1993, 2433f.) und kraft seines kritischen Sachverstandes und weitreichender Nachfragemöglichkeit die Prospektangaben auf Plausibilität prüfen (BGHZ 100, 117ff.).

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2008 - 24 U 123/07
    Zu den Voraussetzungen der anspruchsbegründenden Norm, deren Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis den Lauf der Verjährungsfrist in Gang setzt, gehören bei Schadensersatzansprüchen auch die Pflichtverletzung oder die gleichstehende Handlung, der Eintritt eines Schadens und die Kenntnis von der eigenen Schadensbetroffenheit (BGH NJW 1993, 648ff.; 96, 117ff.; Urt. v. 09.11.2007 - V ZR 25/07 - zitiert nach juris).

    Bei Verletzung einer Norm zum Schutz des Vermögens fehlt es dagegen schon an einem feststellbaren Rechtsverhältnis, solange der Eintritt irgendeines Schadens noch ungewiss ist; hier muss der Kläger daher schon für die Zulässigkeit der Klage eine Vermögensgefährdung, d.h. die Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens, substantiiert dartun (BGH NJW 1993, 648ff.; 2006, 830ff.; Zöller-Greger aaO).

  • OLG München, 05.10.2007 - 19 U 3123/07
    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2008 - 24 U 123/07
    Dem steht nicht entgegen, dass die O in dem Fondsprospekt lediglich beispielhaft genannt worden ist (entgegen OLG München, Urteil vom 05.10.2007 - 19 U 3123/07 - zitiert nach juris).

    Der erkennende Senat vertritt insofern einen von der Entscheidung des 19. Zivilsenates des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 05.10.2007 - 19 U 3123/07 - zitiert nach juris) abweichenden Standpunkt.

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2008 - 24 U 123/07
    Der zwischen dem Anlageinteressenten und einem solchen Anlagevermittler zustande gekommene Vertrag zielt lediglich auf Auskunftserteilung ab (BGH WM 1993, 1238ff. m.w.N.).

    Der Mitverschuldenseinwand ist nur unter besonderen Umständen begründet, etwa wenn Warnungen von dritter Seite oder differenzierende Hinweise des anderen Teils nicht genügend beachtet werden (BGH WM 1993, 1238ff.).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2008 - 24 U 123/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt zwischen einer Bank und ihrem Kunden konkludent ein Beratungsvertrag zustande, wenn - gleichgültig, ob auf Initiative des Kunden oder aber der Bank - im Zusammenhang mit einer Anlageentscheidung tatsächlich eine Beratung stattfindet (BGH NJW 2004, 1868ff. m.w.N.).

    Aufgrund des konkludent geschlossenen Beratungsvertrages war die Beklagte unter anderem zu einer zutreffenden, negative Fakten nicht verschweigenden, aktuellen Information über das Anlageobjekt, dessen Rentabilität und die damit verbundenen spezifischen Risiken verpflichtet (BGH NJW 2004, 1868ff.).

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2008 - 24 U 123/07
    Hat die Anlagegesellschaft, die von dem Kunden um Beratung angegangen worden ist, das Anlageobjekt in ein von ihr zusammengestelltes Anlageprogramm aufgenommen, so hat sie sich über dessen Güte zu informieren und es einer eigenen Prüfung zu unterziehen (BGHZ 100, 117ff.; NJW 1993, 2433f.).

    Dazu muss sich der Berater selbst aktuelle Informationen über das Anlageobjekt verschaffen (BGH NJW 1993, 2433f.) und kraft seines kritischen Sachverstandes und weitreichender Nachfragemöglichkeit die Prospektangaben auf Plausibilität prüfen (BGHZ 100, 117ff.).

  • LG Köln, 29.05.2007 - 3 O 545/06

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung aus eigenem sowie

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2008 - 24 U 123/07
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.05.2007 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 3 O 545/06 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Landgerichts Köln vom 29.05.2007, Az.: 3 O 545/06, aufzuheben;.

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2008 - 24 U 123/07
    Bei Verletzung einer Norm zum Schutz des Vermögens fehlt es dagegen schon an einem feststellbaren Rechtsverhältnis, solange der Eintritt irgendeines Schadens noch ungewiss ist; hier muss der Kläger daher schon für die Zulässigkeit der Klage eine Vermögensgefährdung, d.h. die Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens, substantiiert dartun (BGH NJW 1993, 648ff.; 2006, 830ff.; Zöller-Greger aaO).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2008 - 24 U 123/07
    Die Beurteilung des Landgerichts, wonach der Lauf der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB n.F. auch in Überleitungsfällen unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. zu berechnen ist, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 171, 1ff. = NJW 2007, 1584ff.) und wird mit der Berufung nicht angegriffen.
  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.2008 - 24 U 123/07
    Soweit die Klägerin eine zu hohe Zahlung angemahnt hat, musste die Beklagte diese jedenfalls als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen (vgl. BGH NJW 2001, 822ff.).
  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei

  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von

  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99

    Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

  • OLG Hamm, 21.02.2006 - 4 U 136/05

    Sorgfalts - und Aufklärungspflichten von Anlagevermittlern

  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer

  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

  • BGH, 27.09.1988 - XI ZR 4/88

    Aufklärungspflicht des Vermittlers bei einem Bauherrenmodell;

  • OLG Köln, 19.08.2008 - 24 U 28/08

    Hinweispflicht eines Anlageberaters auf die Risiken von Fondsanlagen;

    Bereits in seinem Urteil vom 15. April 2008 zu dem ähnlich gelagerten Verfahren 24 U 123/07 hat der Senat eine wirksame Vertretung der Beklagten durch den Zeugen K. zumindest nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht bejaht.

    Bei einer Kapitalanlage in Form einer Beteiligung an einem Filmfonds ist die Erlösausfallversicherung von zentraler Bedeutung, weil der wirtschaftliche Erfolg der einzelnen Filmproduktionen - worauf im Übrigen auch der Emissionsprospekt des B. Filmfonds hinweist - nur schwer prognostiziert werden kann und daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist (Urteil des Senats vom 15. April 2008 - 24 U 123/07 - so auch OLG Hamm, Urteil vom 21. Februar 2006 - 4 U 136/05 - zitiert in der Juris-Datenbank).

    Wie bereits in dem Senatsurteil vom 15. April 2008 - 24 U 123/07 - ausgeführt worden ist, hat aufgrund der in dem Geschäftsbericht enthaltenen, wenig konkreten sowie deutlich optimistisch "gefärbten" Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Fonds der Klägerin bzw. deren Ehemann die Erhebung einer Feststellungsklage nicht zugemutet werden können.

  • OLG München, 29.08.2008 - 25 U 3935/07

    Kapitalanlegerverlust bei Beteiligung an einem Filmfonds: Haftung des

    Ob der Beklagte zu 1) gehalten gewesen wäre, zur Überprüfung der Seriosität der N... eigene aktuelle Ermittlungen anzustellen, was das Oberlandesgericht Köln in seiner Entscheidung vom 15.04.2008 (24 U 123/07) bei einem Anlageberater auf Grund des Beratungsvertrags bejaht hat, kann hier dahinstehen.

    Da dem Beklagten zu 1) vorsätzliches deliktisches Handeln vorgeworfen wird, kommt es auf die fahrlässige Verletzung etwaiger Überprüfungspflichten, die die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 15.04.2008 (24 U 123/07) zum Gegenstand hat, nicht an.

  • LG Düsseldorf, 18.09.2009 - 2b O 245/08

    Anspruch eines Kapitalanlegers gegenüber einem Anlageberater auf Schadenersatz

    Bei einer Kapitalanlage in Form einer Beteiligung an einem Filmfonds ist diese Versicherung von zentraler Bedeutung, weil der wirtschaftliche Erfolg der einzelnen Filmproduktionen nur schwer prognostiziert werden kann und daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist, vgl. OLG Köln Urteil vom 15. April 2008, 24 U 123/07; OLG Hamm, Urteil vom 21. Februar 2006, 4 U 136/05 .

    Die Kammer schließt sich insoweit der vom OLG Köln vertretenen Auffassung an, dass es hinsichtlich des geplanten Abschlusses einer Erlösausfallversicherung für den vorliegend betroffenen Filmfonds berechtigten Anlass zu einer eigenständigen Prüfung und weitergehenden Information des Anlegers gab, vgl. OLG Köln Urteil vom 15.04.2008 24 U 123/07; Urteil vom 19.08.2008 24 U 28/08.

  • OLG Brandenburg, 03.12.2009 - 12 U 92/09

    Kapitalanlage: Deliktische Haftung wegen der Erstellung eines Emissionsprospektes

    Die von dem Kläger zitierte Entscheidung des OLG Köln vom 15.04.2008 (24 U 123/07) gibt für eine Zulassung der Revision ebenfalls keine Veranlassung, da die dort zugrunde liegende Konstellation eine andere ist.
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